AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGB) der Sharkgroup AG (nachfolgend Verkäuferin) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Verkäuferin und dem Besteller.

 

Preise

Alle Preise verstehen sich in CHF und ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Angaben in unserem Online-Shop und in unseren Preislisten sind unverbindlich.

 

Bestellungen

Um Ihnen einen schnellen Service bieten zu können und um Missverständnisse vorzubeugen, bitten wir Sie nach Möglichkeit online oder per E-Mail zu bestellen. Mit Ihrer Bestellung anerkennen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Angebot

Die online und im Katalog abgebildeten Produkte sind nicht bindend. Die Produktangaben stellen keine Zusicherungen dar, sondern erfolgen beispielhaft. Durch Verbesserungen und Modelländerungen bedingte Abweichungen vom bestellten Produkt bleiben auch nach der Auftragsbestätigung vorbehalten.

 

Lieferfrist und Lieferverzug

Profloor:

Bestellungen, welche bis 15:00 Uhr (Camion) und 16:30 Uhr (Post, Over Night Service) bei uns eintreffen, werden in der Regel am nächsten Arbeitstag ausgeliefert.

 

Direct Handling / enia:

Bestellungen, die bis 16:30 Uhr bei uns eintreffen, werden in der Regel am nächsten Arbeitstag ausgeliefert.

 

Wird der Over Night Service gewählt (bis max. 40 kg), erfolgt die Auslieferung in der Regel am Folgetag bis 7:00 Uhr.

 

Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für Zwischenverkauf, Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, Betriebsstörungen, Verarbeitungs- und Transportschwierigkeiten sowie höhere Gewalt.

 

Zahlungskonditionen

10 Tage rein netto. Unberechtigte Skonto-, Versand- oder Verpackungsabzüge werden nicht anerkannt. Die Rechnungsstellung erfolgt auf dem elektronischen Weg. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass auch für digitale Rechnungen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und bitten Sie deshalb, diese PDF-Dateien zu archivieren. Für den Versand von Papierrechnungen werden CHF 5.00 in Rechnung gestellt.

 

Sonderanfertigungen

Grössere Objekte und Sonderanfertigungen auf Anfrage möglich.

 

Bei Aufträgen ausserhalb des Standardsortiments der Sharkgroup AG, gelten folgende Zahlungskonditionen: 50% nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 50% nach Erhalt der Ware. Die komplette Auslieferung des Auftrages erfolgt spätestens 3 Monate nach Anlieferung der Ware ans Lager Direct Handling AG.

 

Bei Spezialanfertigungen behalten wir uns vor, 10% mehr oder bis zu 5% weniger als die bestellte Menge zu liefern. Zur Berechnung kommt die tatsächlich gelieferte Menge.

 

Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5% verrechnet und sämtliche Rabatte und Sonderpreise verfallen. Umtriebe und Spesen für wiederholtes Mahnen und notwendige Betreibungen werden in Rechnung gestellt.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich die Verkäuferin das Eigentum an ihren Warenlieferungen vor.

 

Abholung

Direct Handling / enia:

Bei Abholung der Ware in 8856 Tuggen mit einem Warenwert unter CHF 150.00 wird eine Pauschale von CHF 15.00 verrechnet. Für Abholungen am gleichen Arbeitstag, wird eine Vorlaufzeit von 1.5h benötigt.

 

Profloor:

Abholung im Shop in 8610 Uster, ohne zusätzliche Kosten.

 

Versandkostenanteil

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

 

Nachfolgende Versand-Tarife kommen zur Anwendung:

 

Paket Service:

Pakete bis CHF 200.00: Porto und Verpackung CHF 21.00

Pakete bis CHF 500.00: Porto und Verpackung CHF 16.00

Pakete ab CHF 500.00: frei Haus

 

Maximalmasse:

bis 10 Kg, Länge max. 250 cm

bis 30 Kg, Länge max. 200 cm

 

Sperrgutzuschlag: CHF 15.00

Expresszuschlag: CHF 25.00

 

Nachfolgende Pakete gelten als Sperrgut:

Sendungen über 100 cm Länge

Sendungen mit 2 Dimensionen über 60 cm

 

Camion Service:

Für Lieferungen mit einem Warenwert unter CHF 500.00 werden pauschal CHF 59.00 verrechnet. Von CHF 500.00 bis CHF 999.95 CHF 39.00 und ab 1'000.00 CHF 19.00.

 

Over Night Service:

Lieferungen von Waren bis 40 kg und max. 400 cm Länge möglich.

Es wird  pauschal CHF 26.00 verrechnet. Die Auslieferung erfolgt in der Regel am Folgetag bis 7.00 Uhr.

 

Gefahrengutzuschlag: CHF 20.00

Telefonische Avisierung von Lieferungen: CHF 7.00

Terminlieferung: CHF 80.00 / Sendung

Reparaturen Hin- / und Rücktransport: pro Palette CHF 90.00

 

Für Bestellungen unter einem Warenwert von CHF 500.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 19.50 berechnet. Ausgenommen sind Abholungen im Shop in 8610 Uster sowie Paket-Sendungen.

 

Teillieferungen

Soweit die Entgegennahme von Teillieferungen dem Besteller zumutbar ist, muss er sie entgegennehmen.

 

Warenrücknahme

Eine Rücksendung zur Gutschrift, ist unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 20% vom Nettowert, bei neuwertiger Lagerware inklusive Verpackung möglich. Eine schriftliche Bestätigung durch die Verkäuferin ist in jedem Falle zwingend abzuwarten. Die Rücksendung ist franko vorzunehmen.

 

Rügefrist für Transportschäden und andere Gewährleistungsansprüche

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach deren Erhalt zu untersuchen und allfällige Transportschäden sofort zu rügen (bei ONS-Sendungen bis zum Folgetag 10.00 Uhr) und direkt vom Spediteur schriftlich bestätigen zu lassen. Andere Gewährleistungsansprüche sind verwirkt, wenn der Käufer die Ware vorbehaltlos montiert oder verlegt. Für Ware, welche für die Abholung durch den Kunden ausserhalb der Öffnungszeiten vor unserem Lager bereit liegt, wird keine Haftung übernommen.

 

Garantie

Die Verkäuferin übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des Produktes. Die Garantie erstreckt sich nur auf nachweisbare Material- oder Fabrikationsfehler. Die Verkäuferin kann die Garantie wahlweise zusätzlich durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung erbringen.

 

Die Verlegung von Bodenbelägen muss gemäss entsprechender Verlegeanleitung ausgeführt werden. Ebenfalls muss vor der Verlegung der Einsatzbereich gemäss Verlegeanleitung überprüft werden. Die Verlegeanleitung liegt jeder Verpackung bei oder kann unter www.enia-flooring.swiss heruntergeladen werden. Für Schäden aus nicht fachgerechter Verlegung wird nicht gehaftet. 

 

Entsorgungsgebühr

Elektronische Geräte und Maschinen gehören nicht in den Hauskehricht und müssen deshalb fachgerecht entsorgt werden. Diese Bestimmung wurde in der eidgenössischen Verordnung über die Rückgabe und Entsorgung von elektronischen Geräten gesetzlich verankert. Wir berechnen Ihnen deshalb eine Pauschale auf jede bei uns gekaufte Maschine und sorgen so bei Rückgabe für eine fachgerechte Entsorgung.

 

Schadenersatzansprüche

Die Verkäuferin haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

 

Anwendungstechnische Hinweise

Die Gebrauchsanweisungen der Verkäuferin sind als allgemeine Richtlinien zu verstehen. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produktes und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheit obliegt dem Besteller die eigene Prüfung, die korrekte Auswahl des Produkts der Verkäuferin, die korrekte Instruktion der eigenen Mitarbeiter, das Anbringen von allfälligen Warntafeln, und die Überwachung sowohl des Produkts wie auch der Einhaltung allfälliger Sicherheitsvorschriften.

 

Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben davon die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. 

 

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 8610 Uster. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.

 

 

Mai 2024